Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-04-22, 10 TaBV 134/04

10 TaBV 134/04Arbeitsgericht22.04.2005

Regest

Für das Führen eines Lastkraftwagens ausschließlich auf dem Werksgelände, das nicht der Öffentlichkeit zugänglich ist, ist eine bestimmte Fahrerlaubnis nicht erforderlich.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 10 TaBV 134/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-04-22

Aktenzeichen: 10 TaBV 134/04

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0422.10TABV134.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: § 3 Bundes-Entgeltrahmentarifvertrag der Deutschen Entsorgungswirtschaft - BERT -§ 99 BetrVG§§ 2 Abs. 1 StVG, 1 StVO

Leitsätze

Für das Führen eines Lastkraftwagens ausschließlich auf dem Werksgelände, das nicht der Öffentlichkeit zugänglich ist, ist eine bestimmte Fahrerlaubnis nicht erforderlich.

Tenor

Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsge-richts Iserlohn vom 19.10.2004 - 5 BV 10/04 - wird zurückgewiesen.

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