10 TaBV 134/04•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-04-22, 10 TaBV 134/04
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-04-22, 10 TaBV 134/04
10 TaBV 134/04Arbeitsgericht22.04.2005
Regest
Für das Führen eines Lastkraftwagens ausschließlich auf dem Werksgelände, das nicht der Öffentlichkeit zugänglich ist, ist eine bestimmte Fahrerlaubnis nicht erforderlich.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 TaBV 134/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-04-22
Aktenzeichen: 10 TaBV 134/04
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0422.10TABV134.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 3 Bundes-Entgeltrahmentarifvertrag der Deutschen Entsorgungswirtschaft - BERT -§ 99 BetrVG§§ 2 Abs. 1 StVG, 1 StVO
Leitsätze
Für das Führen eines Lastkraftwagens ausschließlich auf dem Werksgelände, das nicht der Öffentlichkeit zugänglich ist, ist eine bestimmte Fahrerlaubnis nicht erforderlich.
Tenor
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsge-richts Iserlohn vom 19.10.2004 - 5 BV 10/04 - wird zurückgewiesen.
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