8 Sa 2196/04•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-04-14, 8 Sa 2196/04
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-04-14, 8 Sa 2196/04
8 Sa 2196/04Arbeitsgericht14.04.2005
Regest
Ausschluss von Gratifikationsleistung bei verweigerter Vertragsänderung
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 8 Sa 2196/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-04-14
Aktenzeichen: 8 Sa 2196/04
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0414.8SA2196.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: BGB §§ 242, 611, 612 a
Leitsätze
Ausschluss von Gratifikationsleistung bei verweigerter Vertragsänderung
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 30.09.2004 - 3 Ca 399/04 - abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger als Gratifikation für das Jahr 2003
928,13 € brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 01.02.2004.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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