18 Sa 2406/04•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-04-13, 18 Sa 2406/04
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-04-13, 18 Sa 2406/04
18 Sa 2406/04Arbeitsgericht13.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 2406/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-04-13
Aktenzeichen: 18 Sa 2406/04
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0413.18SA2406.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: §§ 22, 23, 24 BAT, § 315 BGB
Tenor
Auf die Berufung des beklagten L2xxxx wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 18.01.2001 - 6 Ca 4086/00 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Das beklagte L1xx ist verpflichtet, an die Klägerin ab 23.07.2000 eine Vergütung nach der Vergütungsgruppe V b BAT zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 1/5 und dem beklagten L1xx zu 4/5 auferlegt bis auf die Kosten der Klagerücknahme vom 12.09.2001, die die Klägerin allein zu tragen hat.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.