Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-04-13, 18 Sa 2406/04

18 Sa 2406/04Arbeitsgericht13.04.2005

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 2406/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-04-13

Aktenzeichen: 18 Sa 2406/04

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0413.18SA2406.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: §§ 22, 23, 24 BAT, § 315 BGB

Tenor

Auf die Berufung des beklagten L2xxxx wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 18.01.2001 - 6 Ca 4086/00 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Das beklagte L1xx ist verpflichtet, an die Klägerin ab 23.07.2000 eine Vergütung nach der Vergütungsgruppe V b BAT zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 1/5 und dem beklagten L1xx zu 4/5 auferlegt bis auf die Kosten der Klagerücknahme vom 12.09.2001, die die Klägerin allein zu tragen hat.

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