Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-04-07, 16 Sa 1880/04

16 Sa 1880/04Arbeitsgericht07.04.2005

Regest

Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge in der Annahme ausgezahlt, dass er sie zu Unrecht einbehalten hat und stellt sich diese Annahme im Nachhinein als falsch heraus, so richtet sich die Rückabwicklung nach § 28 g SGB IV.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 16 Sa 1880/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-04-07

Aktenzeichen: 16 Sa 1880/04

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0407.16SA1880.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Kammer

Normen: §§ 26, 28 g SGB IV

Leitsätze

Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge in der Annahme

ausgezahlt, dass er sie zu Unrecht einbehalten hat und stellt sich diese Annahme im Nachhinein als falsch heraus, so richtet sich die Rückabwicklung nach § 28 g SGB IV.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 25.08.2004 - 6 (7) Ca 437/04 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

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