8 Sa 1412/04•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-03-17, 8 Sa 1412/04
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-03-17, 8 Sa 1412/04
8 Sa 1412/04Arbeitsgericht17.03.2005
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 8 Sa 1412/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-03-17
Aktenzeichen: 8 Sa 1412/04
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0317.8SA1412.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: KSchG § 1
Tenor
Unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 17.06.2004 - 3 Ca 3511/03 - teilweise abgeändert:
Die Klage wird auch insoweit abgewiesen, als sich der Kläger gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch ordentliche Kündigung zum 30.04.2004 wendet.
Von den Kosten des ersten Rechtszuges trägt der Kläger 7/10, die Beklagte 3/10.
Die Kosten des zweiten Rechtszuges werden gegeneinander aufgehoben.
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