19 Sa 2287/04•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-02-08, 19 Sa 2287/04
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-02-08, 19 Sa 2287/04
19 Sa 2287/04Arbeitsgericht08.02.2005
Regest
Eine negative Zukunftsprognose rechtfertigt eine Kündigung wegen Trunksucht in der Regel nicht, ohne dass es bereits in der Vergangenheit zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen gekommen ist.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 19 Sa 2287/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-08
Aktenzeichen: 19 Sa 2287/04
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0208.19SA2287.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Normen: § 1 KSchG
Leitsätze
Eine negative Zukunftsprognose rechtfertigt eine Kündigung wegen Trunksucht in der Regel nicht, ohne dass es bereits in der Vergangenheit zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen gekommen ist.
Tenor
Auf die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung des Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufungen im Übrigen das (Teil-)Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 30.09.2004 - 4 Ca 1035/04 - teilweise abgeändert und wie folgt unter Aufhebung der erstinstanzlichen Kostenentscheidung neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung vom 26.04.2004 weder fristlos noch fristgerecht aufgelöst worden ist.
Das Arbeitsverhältnis wird zum 31.10.2004 aufgelöst.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Abfindung in Höhe von 30.000,00 € zu zahlen.
Die Beklagte hat 4/5 und der Kläger 1/5 der Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
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