Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-01-27, 16 Sa 1274/04

16 Sa 1274/04Arbeitsgericht27.01.2005

Regest

Für die Frage, ob das Merkmal einer "dreijährigen Ausbildung"in der Anmerkung Nr. 5 zur Vergütungsgruppe Kr. V Fallgruppe 6 PVGP.BAT-KF (B) für die Höhergruppierung einer Altenpflegerin erfüllt ist, kommt es auf die Art der Qualifikation, nicht auf die tatsächliche Dauer der Ausbildung an.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 16 Sa 1274/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-01-27

Aktenzeichen: 16 Sa 1274/04

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0127.16SA1274.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Kammer

Normen: Vergütungsgruppe Kr. V Fallgruppe 6 PVGP.BAT-KF (B)

Leitsätze

Für die Frage, ob das Merkmal einer "dreijährigen Ausbildung"in der Anmerkung Nr. 5 zur Vergütungsgruppe Kr. V Fallgruppe 6 PVGP.BAT-KF (B) für die Höhergruppierung einer Altenpflegerin erfüllt ist, kommt es auf die Art der Qualifikation, nicht auf die tatsächliche Dauer der Ausbildung an.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 12.05.2004 - 3 Ca 4193/03 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

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