Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-12-01, 18 Sa 1403/04

18 Sa 1403/04Arbeitsgericht01.12.2004

Regest

Die dienstplanmäßige Freistellung eines Arbeitnehmers im Schichtdienst an einem Feiertag schließt dessen Anspruch auf Entgeltzahlung nach § 2 Abs. 1 EFZG nur dann aus, wenn sich die dienstplanmäßige Freistellung aus einem Schema ergibt, das von der Feiertagsruhe an bestimmten Tagen unabhängig ist.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 1403/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-12-01

Aktenzeichen: 18 Sa 1403/04

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:1201.18SA1403.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: §§ 2 Abs. 1, 12 EFZG, § 106 Abs. 1 GewO

Leitsätze

Die dienstplanmäßige Freistellung eines Arbeitnehmers im Schichtdienst an einem Feiertag schließt dessen Anspruch auf Entgeltzahlung nach § 2 Abs. 1 EFZG nur dann aus, wenn sich die dienstplanmäßige Freistellung aus einem Schema ergibt, das von der Feiertagsruhe an bestimmten Tagen unabhängig ist.

Tenor

Parallelsache zu 18 Sa 481/04

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 15.06.2004 - 5 Ca 3250/03 - abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, dem Stundenkonto des Klägers 46,2 Arbeitsstunden gutzuschreiben.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten zu 98 % und dem Kläger zu 2 % auferlegt.

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