19 Sa 1323/04•Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-11-30, 19 Sa 1323/04
Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-11-30, 19 Sa 1323/04
19 Sa 1323/04Arbeitsgericht30.11.2004
Regest
Nach Abschluss eines Abfindungsvergleichs und späterem Wegfall des Kündigungsgrundes innerhalb der Kündigungsfrist entsteht in der Regel kein Wiedereinstellungsanspruch unab-hängig von der Höhe der vereinbarten Abfindung.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 19 Sa 1323/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-30
Aktenzeichen: 19 Sa 1323/04
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:1130.19SA1323.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Normen: §§ 313, 779 BGB
Leitsätze
Nach Abschluss eines Abfindungsvergleichs und späterem Wegfall des Kündigungsgrundes innerhalb der Kündigungsfrist entsteht in der Regel kein Wiedereinstellungsanspruch unab-hängig von der Höhe der vereinbarten Abfindung.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 08.06.2004 - 3 Ca 4004/03 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
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