10 (5) Sa 840/04•Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-11-26, 10 (5) Sa 840/04
Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-11-26, 10 (5) Sa 840/04
10 (5) Sa 840/04Arbeitsgericht26.11.2004
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 (5) Sa 840/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-26
Aktenzeichen: 10 (5) Sa 840/04
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:1126.10.5SA840.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 611 BGB§§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 EntgFG§§ 7 Abs. 4, 5, 11 BUrlG
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 04.03.2004 - 1 Ca 2003/03 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert und wie folgt gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.602,65 EUR brutto sowie 294,00 EUR netto nebst jeweils 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 24.10.2003 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 1/2, die Beklagte 1/2 zu tragen.
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