2 Ta 551/04•Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-11-02, 2 Ta 551/04
Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-11-02, 2 Ta 551/04
2 Ta 551/04Arbeitsgericht02.11.2004
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Ta 551/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-11-02
Aktenzeichen: 2 Ta 551/04
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:1102.2TA551.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 2 Abs. 1 Nr. 3 b ArbGG
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 09.07.2004 - 1 Ca 1271/04 - abgeändert.
Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen wird für zu-lässig erklärt.
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