18 Sa 627/04•Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-10-13, 18 Sa 627/04
Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-10-13, 18 Sa 627/04
18 Sa 627/04Arbeitsgericht13.10.2004
Regest
Parallelverfahren zu 18 Sa 637/04 und 18 Sa 491/04 Haben die Tarifvertragsparteien die Anzahl der Jahresurlaubstage nach der Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche bemessen, so erhöht oder vermindert sich bei einer abweichenden Verteilung die Anzahl der Urlaubstage je nach dem, ob die regelmäßige Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf mehr oder weniger Tage der Kalen-derwoche verteilt worden ist.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 627/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-10-13
Aktenzeichen: 18 Sa 627/04
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:1013.18SA627.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 3 BUrlG, § 15 MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie
Leitsätze
Parallelverfahren zu 18 Sa 637/04 und 18 Sa 491/04
Haben die Tarifvertragsparteien die Anzahl der Jahresurlaubstage nach der Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche bemessen, so erhöht oder vermindert sich bei einer abweichenden Verteilung die Anzahl der Urlaubstage je nach dem, ob die regelmäßige Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf mehr oder weniger Tage der Kalen-derwoche verteilt worden ist.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 11.02.2004 - 1 Ca 921/03 - wird zurückgewie-sen.
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
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