18 Sa 602/04•Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-09-29, 18 Sa 602/04
Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-09-29, 18 Sa 602/04
18 Sa 602/04Arbeitsgericht29.09.2004
Regest
Der Arbeitgeberzuschuss zu einer privaten Krankenversicherung nach § 257 SGB V ist ein sozialversicherungsrechtlicher Anspruch. Er entspricht dem Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern. Einem tariflichen Anspruch auf Zahlung des Unterschiedsbetrags zwischen Krankengeld und 90 % des Nettoeinkommens liegt das Krankengeld im Sinne der §§ 44 ff. SGB V (Bruttokrankengeld) zugrunde.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 602/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-09-29
Aktenzeichen: 18 Sa 602/04
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:0929.18SA602.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 257 SGB V, § 4 Ziff. 2.2 RTV für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes
Leitsätze
Der Arbeitgeberzuschuss zu einer privaten Krankenversicherung nach § 257 SGB V ist ein sozialversicherungsrechtlicher Anspruch. Er entspricht dem Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern.
Einem tariflichen Anspruch auf Zahlung des Unterschiedsbetrags zwischen Krankengeld und 90 % des Nettoeinkommens liegt das Krankengeld im Sinne der §§ 44 ff. SGB V (Bruttokrankengeld) zugrunde.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 06.11.2003 - 4 Ca 168/03 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.