Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-09-15, 18 Sa 389/04

18 Sa 389/04Arbeitsgericht15.09.2004

Regest

Bei einem Betriebsübergang in der Insolvenz gehen auch die Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer auf den Betriebserwerber über. Eine Einschränkung der Haftung findet insoweit nicht statt. Es besteht Akzessorietät zwischen der zusätzlichen Urlaubsvergütung nach § 14 Ziff. 1 MTV Metall NRW und dem tariflichen Anspruch auf Urlaub und Urlaubsvergütung

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 389/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-09-15

Aktenzeichen: 18 Sa 389/04

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:0915.18SA389.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: §§ 611 Abs. 1, 613 a Abs. 1 BGB, § 108 Abs. 1 InsO, § 14 Ziff. 1 MTV Metall NRW

Leitsätze

Bei einem Betriebsübergang in der Insolvenz gehen auch die Urlaubsansprüche der

Arbeitnehmer auf den Betriebserwerber über.

Eine Einschränkung der Haftung findet insoweit nicht statt.

Es besteht Akzessorietät zwischen der zusätzlichen Urlaubsvergütung nach § 14 Ziff. 1 MTV Metall NRW und dem tariflichen Anspruch auf Urlaub und Urlaubsvergütung

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil

des Arbeitsgerichts Rheine vom 18.12.2003 - 2 Ca 1995/03 -

wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.

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