11 Sa 2146/03•Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-09-13, 11 Sa 2146/03
Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-09-13, 11 Sa 2146/03
11 Sa 2146/03Arbeitsgericht13.09.2004
Regest
ERA-Strukturkomponente (Tarifvereinbarung über Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergü-tungen v. 24.05.2002 Metallindustrie Bayern): Ein AT-Angestellter, mit dem die Erhöhung seiner Bezüge entsprechend den Anhebungen des Tarifvertrages vereinbart ist, hat Anspruch auf Einmalzahlungen entsprechend den tarif-lichen Regelungen des Entgelttarifvertrages 2002 über die Auszahlung der ERA-Strukturkomponente an die Arbeitnehmer per Juli 2002 und April 2003.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 11 Sa 2146/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-09-13
Aktenzeichen: 11 Sa 2146/03
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:0913.11SA2146.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Leitsätze
ERA-Strukturkomponente (Tarifvereinbarung über Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergü-tungen v. 24.05.2002 Metallindustrie Bayern):
Ein AT-Angestellter, mit dem die Erhöhung seiner Bezüge entsprechend den Anhebungen des Tarifvertrages vereinbart ist, hat Anspruch auf Einmalzahlungen entsprechend den tarif-lichen Regelungen des Entgelttarifvertrages 2002 über die Auszahlung der ERA-Strukturkomponente an die Arbeitnehmer per Juli 2002 und April 2003.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsge-richts Dortmund vom 16.10.2003 - 6 Ca 2560/03 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
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