1 Ta 421/04•Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-08-05, 1 Ta 421/04
Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-08-05, 1 Ta 421/04
1 Ta 421/04Arbeitsgericht05.08.2004
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 1 Ta 421/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-08-05
Aktenzeichen: 1 Ta 421/04
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:0805.1TA421.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: § 5 KSchG
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 19.05.2004 - 5 Ca 5415/03 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Wert des Beschwerdegegenstandes: 21.000,00 EUR
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