Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-07-08, 8 Sa 366/04

8 Sa 366/04Arbeitsgericht08.07.2004

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 8 Sa 366/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-07-08

Aktenzeichen: 8 Sa 366/04

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:0708.8SA366.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: KSchG § 1

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 07.01.2004 - 2 Ca 1332/03 - teilweise abgeändert.

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien auch durch die Kündigung der Beklagten vom 27.10.2003 nicht beendet worden ist.

Die Beklagte trägt die Kosten des ersten Rechtszuges, die Kosten des zweiten Rechtszuges werden gemäß § 97 Abs. 2 ZPO dem Kläger auferlegt.

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