18 Sa 1729/03•Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-06-23, 18 Sa 1729/03
Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-06-23, 18 Sa 1729/03
18 Sa 1729/03Arbeitsgericht23.06.2004
Regest
Aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers kann sich eine Versetzungsverpflichtung ergeben, wenn ein schutzwürdiges Interesse des Arbeitnehmers vorliegt und dem Arbeitgeber die Versetzung möglich und zumutbar ist.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 1729/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-06-23
Aktenzeichen: 18 Sa 1729/03
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:0623.18SA1729.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 611 Abs. 1 BGB
Leitsätze
Aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers kann sich eine Versetzungsverpflichtung ergeben,
wenn ein schutzwürdiges Interesse des Arbeitnehmers vorliegt und dem Arbeitgeber die Versetzung möglich und zumutbar ist.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 10.09.2003 - 3 Ca 1247/01- wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.
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