Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-05-27, 8 Sa 1943/03

8 Sa 1943/03Arbeitsgericht27.05.2004

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 8 Sa 1943/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-05-27

Aktenzeichen: 8 Sa 1943/03

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:0527.8SA1943.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: BGB § 611

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 16.10.2003 - 1 Ca 544/03 - abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger als Jahressonderzahlung für das Jahr 2002 1.353,45 EUR brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.04.2003.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

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