8 (15) Sa 1957/03•Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-05-27, 8 (15) Sa 1957/03
Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-05-27, 8 (15) Sa 1957/03
8 (15) Sa 1957/03Arbeitsgericht27.05.2004
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 8 (15) Sa 1957/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-05-27
Aktenzeichen: 8 (15) Sa 1957/03
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:0527.8.15SA1957.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: BGB § 611
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 17.10.2003
- 1 Ca 17/03 - abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger als Jahressonderzahlung für das Jahr 2002 970,65 EUR brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 01.12.2002.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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