14 Sa 182/04•Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-05-26, 14 Sa 182/04
Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-05-26, 14 Sa 182/04
14 Sa 182/04Arbeitsgericht26.05.2004
Regest
Ein durch Boten gegen 12.40 Uhr in den Briefkasten des Arbeitnehmers eingeworfenes Kündigungsschreiben geht auch dann am selben Tage zu, wenn der normale Posteinwurf üblicherweise etwa zwei Stunden früher erfolgt.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 14 Sa 182/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-05-26
Aktenzeichen: 14 Sa 182/04
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:0526.14SA182.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: § 130 BGB, § 4 KSchG
Leitsätze
Ein durch Boten gegen 12.40 Uhr in den Briefkasten des Arbeitnehmers eingeworfenes Kündigungsschreiben geht auch dann am selben Tage zu, wenn der normale Posteinwurf üblicherweise etwa zwei Stunden früher erfolgt.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 17.12.2003 - 2 Ca 1394/03 - abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
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