Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-05-26, 14 Sa 182/04

14 Sa 182/04Arbeitsgericht26.05.2004

Regest

Ein durch Boten gegen 12.40 Uhr in den Briefkasten des Arbeitnehmers eingeworfenes Kündigungsschreiben geht auch dann am selben Tage zu, wenn der normale Posteinwurf üblicherweise etwa zwei Stunden früher erfolgt.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 14 Sa 182/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-05-26

Aktenzeichen: 14 Sa 182/04

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:0526.14SA182.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: § 130 BGB, § 4 KSchG

Leitsätze

Ein durch Boten gegen 12.40 Uhr in den Briefkasten des Arbeitnehmers eingeworfenes Kündigungsschreiben geht auch dann am selben Tage zu, wenn der normale Posteinwurf üblicherweise etwa zwei Stunden früher erfolgt.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 17.12.2003 - 2 Ca 1394/03 - abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.