Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-05-07, 7 Sa 85/04

7 Sa 85/04Arbeitsgericht07.05.2004

Regest

Trotz einzuhaltender 4-wöchiger Kündigungsfrist ist die bei vorzeitiger vertragswidriger Be-endigung versprochene Vertragsstrafe i. H. eines Monatsentgelts unangemessen hoch, so-bald in das Monatseinkommen eine Aufwandsentschädigung bis zu 40 % des Gesamtein-kommens eingerechnet ist (Auslandsaufenthalt).

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 7 Sa 85/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-05-07

Aktenzeichen: 7 Sa 85/04

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:0507.7SA85.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: §§ 305 ff. BGB, § 15 Abs. 3 TzBfG

Leitsätze

Trotz einzuhaltender 4-wöchiger Kündigungsfrist ist die bei vorzeitiger vertragswidriger Be-endigung versprochene Vertragsstrafe i. H. eines Monatsentgelts unangemessen hoch, so-bald in das Monatseinkommen eine Aufwandsentschädigung bis zu 40 % des Gesamtein-kommens eingerechnet ist (Auslandsaufenthalt).

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 26.11.2003 - 3 Ca 1440/03 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

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