18 Sa 2219/03•Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-03-31, 18 Sa 2219/03
Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-03-31, 18 Sa 2219/03
18 Sa 2219/03Arbeitsgericht31.03.2004
Regest
Auch wenn die Leistungsunfähigkeit eines Arbeitnehmers auf einen Arbeitsunfall zurückzu-führen ist, ergibt sich aus der erhöhten Fürsorgepflicht für den Arbeitgeber nicht die Ver-pflichtung, einen leidensgerechten Arbeitsplatz freizukündigen oder durch Änderungskündi-gung zu schaffen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 2219/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-31
Aktenzeichen: 18 Sa 2219/03
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:0331.18SA2219.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 1 Abs. 1 und 2 KSchG
Leitsätze
Auch wenn die Leistungsunfähigkeit eines Arbeitnehmers auf einen Arbeitsunfall zurückzu-führen ist, ergibt sich aus der erhöhten Fürsorgepflicht für den Arbeitgeber nicht die Ver-pflichtung, einen leidensgerechten Arbeitsplatz freizukündigen oder durch Änderungskündi-gung zu schaffen.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 20.11.2003 - 1 Ca 677/03 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
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