16 Sa 1649/03•Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-03-18, 16 Sa 1649/03
Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-03-18, 16 Sa 1649/03
16 Sa 1649/03Arbeitsgericht18.03.2004
Regest
Ist im Arbeitsvertrag eines kirchlichen Mitarbeiters auf das Dienstrecht für kirchliche Arbeiter (MTL/KF) Bezug genommen worden, so ist hiervon eine von der zuständigen Arbeitsrechtlichen Kommission beschlossene Überleitung in ein Angestelltenverhältnis mit der Folge einer Eingruppierung in den sogenannten BA-Vergütungsgruppenplan zum BAT-KF nicht gedeckt.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 16 Sa 1649/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-18
Aktenzeichen: 16 Sa 1649/03
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:0318.16SA1649.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Leitsätze
Ist im Arbeitsvertrag eines kirchlichen Mitarbeiters auf das Dienstrecht für kirchliche Arbeiter (MTL/KF) Bezug genommen worden, so ist hiervon eine von der zuständigen
Arbeitsrechtlichen Kommission beschlossene Überleitung in ein Angestelltenverhältnis mit der Folge einer Eingruppierung in den sogenannten BA-Vergütungsgruppenplan zum
BAT-KF nicht gedeckt.
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 26.08.2003 - 5 Ca 3360/02 - abgeändert.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin ab dem 01.01.2002 Vergütung nach der Lohngruppe 3 Mtarb-KF zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits zu ¾, die Klägerin zu ¼.
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