Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-03-18, 16 Sa 1069/03

16 Sa 1069/03Arbeitsgericht18.03.2004

Regest

führende Parallelsache Die Einführung des BA-Vergütungsgruppenplans zum BAT-KF für kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis sich nach dem BAT-KF richtet, durch die zuständige Arbeitsrechtliche Kommission ist nicht offenbar unbillig i. S. d. § 319 BGB. Hierdurch sollte der Dienstgeberseite der Anreiz genommen werden, die erfassten Hilfsfunktionen fremd zu vergeben. Dieser Zweck gibt einen sachlichen Grund für die Schlechterstellung der betroffenen Arbeitnehmer im Vergleich zu anderen Arbeitnehmergruppen ab und vermag eine even-tuelle größere nachteilige Betroffenheit von Frauen objektiv zu rechtfertigen

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 16 Sa 1069/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-18

Aktenzeichen: 16 Sa 1069/03

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:0318.16SA1069.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Kammer

Leitsätze

führende Parallelsache

Die Einführung des BA-Vergütungsgruppenplans zum BAT-KF für kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis sich nach dem BAT-KF richtet, durch die zuständige Arbeitsrechtliche Kommission ist nicht offenbar unbillig i. S. d. § 319 BGB. Hierdurch sollte der Dienstgeberseite der Anreiz genommen werden, die erfassten Hilfsfunktionen fremd zu vergeben. Dieser Zweck gibt einen sachlichen Grund für die Schlechterstellung der betroffenen Arbeitnehmer im Vergleich zu anderen Arbeitnehmergruppen ab und vermag eine even-tuelle größere nachteilige Betroffenheit von Frauen objektiv zu rechtfertigen

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 30.04.2003 - 3 Ca 3358/02 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

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