14 Sa 1849/03•Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-02-25, 14 Sa 1849/03
Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-02-25, 14 Sa 1849/03
14 Sa 1849/03Arbeitsgericht25.02.2004
Regest
Wird ein Dienstwagen vom Arbeitnehmer auch privat genutzt und insoweit nach der Listenpreismethode (1 %-Regelung) der Lohnsteuer unterworfen, besteht in der Regel kein Anspruch auf Auskunft gegen den Arbeitgeber bezüglich aller den Pkw betreffenden (Unterhalts) Kosten, um eine individuelle Besteuerung des Privatnutzungsvorteils gegenüber dem Finanzamt zu erreichen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 14 Sa 1849/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-25
Aktenzeichen: 14 Sa 1849/03
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:0225.14SA1849.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Leitsätze
Wird ein Dienstwagen vom Arbeitnehmer auch privat genutzt und insoweit nach der
Listenpreismethode (1 %-Regelung) der Lohnsteuer unterworfen, besteht in der Regel kein Anspruch auf Auskunft gegen den Arbeitgeber bezüglich aller den Pkw betreffenden (Unterhalts) Kosten, um eine individuelle Besteuerung des Privatnutzungsvorteils gegenüber dem Finanzamt zu erreichen.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 09.09.2003 - 3 Ca 894/03 - wird kostenfällig zurückgewiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.