19 Sa 1569/03•Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-02-24, 19 Sa 1569/03
Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-02-24, 19 Sa 1569/03
19 Sa 1569/03Arbeitsgericht24.02.2004
Regest
Einer Klage auf Feststellung, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, für einen bestimmten Zeitraum eines bereits beendeten Arbeitsverhältnisses Steuern und Sozialversicherungsbeiträge von einem Einkommen in bestimmter Höhe zu entrichten, fehlt das Feststellungsinteresse im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO (entgegen BAG, Urteil vom 13. Mai 1970 - 5 AZR 385/69 = AP Nr. 79 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht).
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 19 Sa 1569/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-24
Aktenzeichen: 19 Sa 1569/03
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:0224.19SA1569.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Normen: § 256 Abs. 1 ZPO
Leitsätze
Einer Klage auf Feststellung, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, für einen bestimmten
Zeitraum eines bereits beendeten Arbeitsverhältnisses Steuern und Sozialversicherungsbeiträge von einem Einkommen in bestimmter Höhe zu entrichten, fehlt das Feststellungsinteresse im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO (entgegen BAG, Urteil vom 13. Mai 1970 - 5 AZR 385/69 = AP Nr. 79 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht).
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 2. Mai 2003 1 Ca 807/02 abgeändert.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits
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