19 Sa 1697/03•Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-02-10, 19 Sa 1697/03
Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-02-10, 19 Sa 1697/03
19 Sa 1697/03Arbeitsgericht10.02.2004
Regest
Zu den Voraussetzungen einer Eingruppierung in die Entgeltgruppen 7 und 8 des Entgelt-rahmenabkommens für das Kfz-Gewerbe NRW.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 19 Sa 1697/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-10
Aktenzeichen: 19 Sa 1697/03
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:0210.19SA1697.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Normen: Entgeltrahmenabkommen für das Kraftfahrzeuggewerbe NRW
Leitsätze
Zu den Voraussetzungen einer Eingruppierung in die Entgeltgruppen 7 und 8 des Entgelt-rahmenabkommens für das Kfz-Gewerbe NRW.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 4. September 2003 - 1 Ca 925/03 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen
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