Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-02-10, 19 Sa 1696/03

19 Sa 1696/03Arbeitsgericht10.02.2004

Regest

Zu den Voraussetzungen einer Eingruppierung in die Entgeltgruppen 7,8 und 9 des Entgelt-rahmenabkommens für das Kfz-Gerwerbe NRW.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 19 Sa 1696/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-02-10

Aktenzeichen: 19 Sa 1696/03

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:0210.19SA1696.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Kammer

Normen: Entgeltrahmenabkommen für das Kraftfahrzeuggewerbe

Leitsätze

Zu den Voraussetzungen einer Eingruppierung in die Entgeltgruppen 7,8 und 9 des Entgelt-rahmenabkommens für das Kfz-Gerwerbe NRW.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 4. September 2003 - 1 Ca 913/03 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen

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