Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-01-22, 8 Sa 1226/03

8 Sa 1226/03Arbeitsgericht22.01.2004

Regest

Vertraglich vereinbartes Weihnachtsgeld bei unbefristeter Erwerbsunfähigkeit - Regelungslücke Ist der Arbeitnehmer, welcher auf arbeitsvertraglicher Grundlage ein Weihnachtsgeld zu be-anspruchen hat, nach Bewilligung einer unbefristeten Erwerbsunfähigkeitsrente dauerhaft nicht mehr im Betrieb tätig, so kann, auch ohne dass die Arbeitsvertragsparteien eine Ru-hensvereinbarung getroffen haben und unabhängig von einem Verzicht des Arbeitgebers auf sein Direktionsrecht, der Wegfall des Weihnachtsgeldanspruchs für diese Fälle aus den Re-geln der ergänzenden Vertragsauslegung folgen.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 8 Sa 1226/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-01-22

Aktenzeichen: 8 Sa 1226/03

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:0122.8SA1226.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: BGB § 157

Leitsätze

Vertraglich vereinbartes Weihnachtsgeld bei unbefristeter Erwerbsunfähigkeit -

Regelungslücke

Ist der Arbeitnehmer, welcher auf arbeitsvertraglicher Grundlage ein Weihnachtsgeld zu be-anspruchen hat, nach Bewilligung einer unbefristeten Erwerbsunfähigkeitsrente dauerhaft nicht mehr im Betrieb tätig, so kann, auch ohne dass die Arbeitsvertragsparteien eine Ru-hensvereinbarung getroffen haben und unabhängig von einem Verzicht des Arbeitgebers auf sein Direktionsrecht, der Wegfall des Weihnachtsgeldanspruchs für diese Fälle aus den Re-geln der ergänzenden Vertragsauslegung folgen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 03.07.2003 - 3 Ca 267/03 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

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