8 (17) Sa 1006/03•Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-12-04, 8 (17) Sa 1006/03
Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-12-04, 8 (17) Sa 1006/03
8 (17) Sa 1006/03Arbeitsgericht04.12.2003
Regest
Zur Abgrenzung des Fremdpersonaleinsatzes bei Ingenieurleistungen auf der Grundlage von Dienst- oder Werkverträgen einerseits und Arbeitnehmerüberlassung andererseits.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 8 (17) Sa 1006/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-12-04
Aktenzeichen: 8 (17) Sa 1006/03
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2003:1204.8.17SA1006.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: BGB § 611; AÜG §§ 9, 10
Leitsätze
Zur Abgrenzung des Fremdpersonaleinsatzes bei Ingenieurleistungen auf der Grundlage von Dienst- oder Werkverträgen einerseits und Arbeitnehmerüberlassung andererseits.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 10.01.2003 - 4 Ca 1630/02 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.