Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-12-04, 8 (17) Sa 1006/03

8 (17) Sa 1006/03Arbeitsgericht04.12.2003

Regest

Zur Abgrenzung des Fremdpersonaleinsatzes bei Ingenieurleistungen auf der Grundlage von Dienst- oder Werkverträgen einerseits und Arbeitnehmerüberlassung andererseits.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 8 (17) Sa 1006/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-12-04

Aktenzeichen: 8 (17) Sa 1006/03

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2003:1204.8.17SA1006.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: BGB § 611; AÜG §§ 9, 10

Leitsätze

Zur Abgrenzung des Fremdpersonaleinsatzes bei Ingenieurleistungen auf der Grundlage von Dienst- oder Werkverträgen einerseits und Arbeitnehmerüberlassung andererseits.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 10.01.2003 - 4 Ca 1630/02 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

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