19 Sa 567/03•Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-12-03, 19 Sa 567/03
Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-12-03, 19 Sa 567/03
19 Sa 567/03Arbeitsgericht03.12.2003
Regest
Die Behandlungsbescheinigung einer Klinik erfüllt nicht die Anforderungen, die an eine ärzt-liche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG zu stellen sind.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 19 Sa 567/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-12-03
Aktenzeichen: 19 Sa 567/03
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2003:1203.19SA567.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Normen: § 731 ZPO, §§ 133, 157 BGB, § 5 Abs. 1 EFZG
Leitsätze
Die Behandlungsbescheinigung einer Klinik erfüllt nicht die Anforderungen, die an eine ärzt-liche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG zu stellen sind.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 13.02.2003 - 1 Ca 1981/02 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert.
Auf den weiteren Hilfsantrag hin ist dem Kläger die Vollstreckungsklausel zum Vergleich vom 19.04.2001 (Arbeitsgericht Paderborn - 1 Ca 1760/00 -) hinsichtlich eines Betrags von 1.022,58 EUR brutto zur Zwangsvollstreckung gegen die Beklagte zu erteilen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Parteien je zur Hälfte auferlegt.
Die Revision wird für keine der Parteien zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.