4 Ta 567/02•Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-10-31, 4 Ta 567/02
Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-10-31, 4 Ta 567/02
4 Ta 567/02Arbeitsgericht31.10.2003
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 4 Ta 567/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-10-31
Aktenzeichen: 4 Ta 567/02
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2003:1031.4TA567.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer
Tenor
hat die 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts HAMM
ohne mündliche Verhandlung am 31. Oktober 2003
durch den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Berscheid
beschlossen:
Die Beschwerde des Rechtsanwalts B4xxxxxxx gegen den PKH-Abänderungsbeschluß des Arbeitsgerichts Bocholt vom 13.06.2002 - 3 Ca 1865/01 - wird als unbegründet zurückgewiesen.
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