1 Ta 623/03•Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-10-31, 1 Ta 623/03
Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-10-31, 1 Ta 623/03
1 Ta 623/03Arbeitsgericht31.10.2003
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 1 Ta 623/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-10-31
Aktenzeichen: 1 Ta 623/03
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2003:1031.1TA623.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kammer
Tenor
hat die 1. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm
durch die Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Göhle-Sander als Vorsitzende
ohne mündliche Verhandlung
beschlossen:
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Münster vom 04.07.2003 4 Ca 527/03 abgeändert.
Der Antrag des Klägers auf nachträgliche Klagezulassung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.
Wert des Beschwerdegegenstandes: 6.600,00 EUR
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