10 TaBV 22/03•Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-06-27, 10 TaBV 22/03
Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-06-27, 10 TaBV 22/03
10 TaBV 22/03Arbeitsgericht27.06.2003
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 TaBV 22/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-06-27
Aktenzeichen: 10 TaBV 22/03
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2003:0627.10TABV22.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Tenor
hat die 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm
aufgrund der mündlichen Anhörung vom 27.06.2003
durch den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Schierbaum
sowie die ehrenamtlichen Richter Pohlmeyer und Rinschen
beschlossen:
Auf die Beschwerde des Betriebsrates und die Beschwerde des Arbeitgebers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 27.11.2002 - 4 BV 26/02 - abgeändert.
Der Antrag der Antragsteller wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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