10 TaBV 151/02•Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-06-18, 10 TaBV 151/02
Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-06-18, 10 TaBV 151/02
10 TaBV 151/02Arbeitsgericht18.06.2003
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 TaBV 151/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-06-18
Aktenzeichen: 10 TaBV 151/02
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2003:0618.10TABV151.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Tenor
hat die 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm
in der Sitzung vom 18.06.2003
durch den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Schierbaum
sowie die ehrenamtlichen Richter Luther und Mantwill
beschlossen:
Auf die Beschwerde des Betriebsrates wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 05.11.2002 - 3 BV 3/02 O - abgeändert.
Der Antrag des Arbeitgebers, die Betriebsratswahl vom 22.05.2002 für unwirksam zu erklären, wird als unzulässig abgewiesen.
Die weitergehenden Anträge des Arbeitgebers werden als unbegründet abgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.