10 TaBV 15/03•Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-06-18, 10 TaBV 15/03
Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-06-18, 10 TaBV 15/03
10 TaBV 15/03Arbeitsgericht18.06.2003
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 TaBV 15/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-06-18
Aktenzeichen: 10 TaBV 15/03
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2003:0618.10TABV15.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Tenor
hat die 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm
aufgrund der mündlichen Anhörung vom 18.06.2003
durch den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Schierbaum
sowie die ehrenamtlichen Richter Luther und Mantwill
beschlossen:
Auf die Beschwerde des Betriebsrats und der Arbeitgeber wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 27.11.2002 - 1 BV 15/02 - teilweise abgeändert.
Der Antrag der Antragsteller wird als unzulässig abgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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