Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-06-18, 10 Ta BV 4/03

10 Ta BV 4/03Arbeitsgericht18.06.2003

Regest

Kraftfahrer, die bei Frachtführern eines Speditionsbetriebes angestellt sind, werden bei der Ermittlung der Zahl der im Speditionsbetrieb zu wählenden Betriebsratsmitglieder nach § 9 BetrVG nicht berücksichtigt.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Ta BV 4/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-06-18

Aktenzeichen: 10 Ta BV 4/03

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2003:0618.10TA.BV4.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: §§ 7, 9 BetrVG n.F.

Leitsätze

Kraftfahrer, die bei Frachtführern eines Speditionsbetriebes angestellt sind, werden bei der Ermittlung der Zahl der im Speditionsbetrieb zu wählenden Betriebsratsmitglieder nach § 9 BetrVG nicht berücksichtigt.

Tenor

Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 04.10.2002 - 1 BV 54/02 - wird zurückgewiesen.

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