10 Ta BV 4/03•Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-06-18, 10 Ta BV 4/03
Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-06-18, 10 Ta BV 4/03
10 Ta BV 4/03Arbeitsgericht18.06.2003
Regest
Kraftfahrer, die bei Frachtführern eines Speditionsbetriebes angestellt sind, werden bei der Ermittlung der Zahl der im Speditionsbetrieb zu wählenden Betriebsratsmitglieder nach § 9 BetrVG nicht berücksichtigt.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Ta BV 4/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-06-18
Aktenzeichen: 10 Ta BV 4/03
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2003:0618.10TA.BV4.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: §§ 7, 9 BetrVG n.F.
Leitsätze
Kraftfahrer, die bei Frachtführern eines Speditionsbetriebes angestellt sind, werden bei der Ermittlung der Zahl der im Speditionsbetrieb zu wählenden Betriebsratsmitglieder nach § 9 BetrVG nicht berücksichtigt.
Tenor
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 04.10.2002 - 1 BV 54/02 - wird zurückgewiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.