Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-06-05, 11 Sa 1855/02

11 Sa 1855/02Arbeitsgericht05.06.2003

Regest

Angestellte Lehrer, die nach der VO zu § 5 SchulfinG NW vom 22.05.1997 sog. Vorgriffs-stunden unterrichtet haben, haben bei einem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis vor dem Beginn des in der VO vorgesehenen Entlastungszeitraums ab 2008/2009 keinen An-spruch auf eine finanzielle Zuwendung für die geleisteten Vorgriffsstunden.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 11 Sa 1855/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-06-05

Aktenzeichen: 11 Sa 1855/02

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2003:0605.11SA1855.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: § 5 SchulfinG, SR 2 l BAT

Leitsätze

Angestellte Lehrer, die nach der VO zu § 5 SchulfinG NW vom 22.05.1997 sog. Vorgriffs-stunden unterrichtet haben, haben bei einem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis vor dem Beginn des in der VO vorgesehenen Entlastungszeitraums ab 2008/2009 keinen An-spruch auf eine finanzielle Zuwendung für die geleisteten Vorgriffsstunden.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteils des Arbeitsgerichts Münster vom 18.10.2002 - 4 Ca 741/02 - wird auf

Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.