12 Sa 326/03•Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-05-28, 12 Sa 326/03
Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-05-28, 12 Sa 326/03
12 Sa 326/03Arbeitsgericht28.05.2003
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 12 Sa 326/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-05-28
Aktenzeichen: 12 Sa 326/03
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2003:0528.12SA326.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Tenor
hat die 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm
auf die mündliche Verhandlung vom 28.05.2003
durch den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Dr. Müller
sowie die ehrenamtlichen Richter Delseith und Filges
f ü r Recht erkannt :
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 09.01.2003 - 2 Ca 356/02 - abgeändert.
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien auf Grund der Befristung vom 15.06.2001 nicht mit Ablauf des 23.10.2003 beendet ist.
Das beklagte L1xx hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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