11 (5) Sa 705/02•Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-05-15, 11 (5) Sa 705/02
Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-05-15, 11 (5) Sa 705/02
11 (5) Sa 705/02Arbeitsgericht15.05.2003
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 11 (5) Sa 705/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-05-15
Aktenzeichen: 11 (5) Sa 705/02
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2003:0515.11.5SA705.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Tenor
hat die 11. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm
auf die mündliche Verhandlung vom 15.05.2003
durch den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Limberg
sowie die ehrenamtlichen Richter Seebauer und Tönnis
f ü r Recht erkannt :
Die Berufung des beklagten L6xxxx gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 19.03.2002 - 1 Ca 3061/01 - wird auf Kosten des beklagten L6xxxx zurückgewiesen, wobei der Tenor klarstellend wie folgt gefasst wird:
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien über den 16.11.2001 hinaus als Vollzeitarbeitsverhältnis fortbesteht.
Die Revision wird zugelassen.
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