10 (13 ) TaBV 30/02•Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-05-09, 10 (13 ) TaBV 30/02
Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-05-09, 10 (13 ) TaBV 30/02
10 (13 ) TaBV 30/02Arbeitsgericht09.05.2003
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 (13 ) TaBV 30/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-05-09
Aktenzeichen: 10 (13 ) TaBV 30/02
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2003:0509.10.13TABV30.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Tenor
hat die 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm
aufgrund der mündlichen Anhörung vom 09.05.2003
durch den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Schierbaum
sowie den ehrenamtlichen Richter Sandbothe und die ehrenamtliche Richterin Seuster
beschlossen :
Die Beschwerde des Arbeitgebers und die Beschwerde des Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 09.01.2002 - 3 BV 38/01 - werden zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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