Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-05-05, 8 Sa 1520/02

8 Sa 1520/02Arbeitsgericht05.05.2003

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 8 Sa 1520/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-05-05

Aktenzeichen: 8 Sa 1520/02

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2003:0505.8SA1520.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Tenor

hat die 8. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm

auf die mündliche Verhandlung vom 13. März 2003

durch den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Dr. Dudenbostel

sowie die ehrenamtlichen Richter Lüke und Schumann

f ü r R e c h t e r k a n n t :

Die Berufung der Klägerin wird, soweit sie nicht im Termin vom 13.03.2003 zurück-genommen worden ist, mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der verbliebene Klageantrag als unzulässig abgewiesen wird.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.