8 Sa 1259/02•Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-05-05, 8 Sa 1259/02
Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-05-05, 8 Sa 1259/02
8 Sa 1259/02Arbeitsgericht05.05.2003
Regest
Auch ohne Übernahme des Personals stellt die Fortführung eines Gefahrstofflagers einen Betriebsübergang dar, wenn die eingelagerte Ware weiterhin vorhanden ist und die Arbeits-organisation im Wesentlichen unverändert genutzt wird.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 8 Sa 1259/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-05-05
Aktenzeichen: 8 Sa 1259/02
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2003:0505.8SA1259.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: § 613a BGB
Leitsätze
Auch ohne Übernahme des Personals stellt die Fortführung eines Gefahrstofflagers einen Betriebsübergang dar, wenn die eingelagerte Ware weiterhin vorhanden ist und die Arbeits-organisation im Wesentlichen unverändert genutzt wird.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 16.04.2002 -2 (1) Ca 2401/01 - wird auf Kosten der Beklagten zurückge-wiesen.
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