Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-05-05, 8 Sa 1259/02

8 Sa 1259/02Arbeitsgericht05.05.2003

Regest

Auch ohne Übernahme des Personals stellt die Fortführung eines Gefahrstofflagers einen Betriebsübergang dar, wenn die eingelagerte Ware weiterhin vorhanden ist und die Arbeits-organisation im Wesentlichen unverändert genutzt wird.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 8 Sa 1259/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-05-05

Aktenzeichen: 8 Sa 1259/02

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2003:0505.8SA1259.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: § 613a BGB

Leitsätze

Auch ohne Übernahme des Personals stellt die Fortführung eines Gefahrstofflagers einen Betriebsübergang dar, wenn die eingelagerte Ware weiterhin vorhanden ist und die Arbeits-organisation im Wesentlichen unverändert genutzt wird.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 16.04.2002 -2 (1) Ca 2401/01 - wird auf Kosten der Beklagten zurückge-wiesen.

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