4 Sa 1108/02•Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-02-27, 4 Sa 1108/02
Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-02-27, 4 Sa 1108/02
4 Sa 1108/02Arbeitsgericht27.02.2003
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 4 Sa 1108/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-02-27
Aktenzeichen: 4 Sa 1108/02
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2003:0227.4SA1108.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Tenor
hat die 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm
auf die mündliche Verhandlung vom 23. Januar 2003
durch den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Berscheid sowie
den ehrenamtlichen Richter Körtling und die ehrenamtliche Richterin Köhler
f ü r R e c h t e r k a n n t :
Die Berufung des Klägers gegen das Zweite Versäumnisurteil des Ar-beitsgerichts Paderborn vom 20.06.2002 - 3 [1] 1760/01 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 4.000,00 EUR festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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