2 Sa 623/02•Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-12-18, 2 Sa 623/02
Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-12-18, 2 Sa 623/02
2 Sa 623/02Arbeitsgericht18.12.2002
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Sa 623/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-18
Aktenzeichen: 2 Sa 623/02
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:1218.2SA623.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: §§ 256 Abs. 1 ZPO, 1 Abs. 2 Satz 1, 23 Abs. 1 KSchG, 613 a Abs. 1 Satz 1 und 613 a Abs. 4 BGB
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 14.08.2002 wird aufrechterhalten.
Der Kläger hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.