Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-05-23, 8 Sa 244/02

8 Sa 244/02Arbeitsgericht23.05.2002

Regest

Die gegen das Prinzip der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG verstoßende Zusage des Landes auf unbefristete Einstellung zugunsten der befristet beschäftigten Lehrkräfte im Ver-tretungspool begründet kein Anspruch auf entsprechende Gleichbehandlung anderer befris-tet beschäftigter Lehrkräfte.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 8 Sa 244/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-05-23

Aktenzeichen: 8 Sa 244/02

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:0523.8SA244.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: Art. 3 Abs. 1, 33 Abs. 2 GG, § 72 Abs. 1 Satz1 Nr. 1 LPVG NW

Leitsätze

Die gegen das Prinzip der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG verstoßende Zusage des Landes auf unbefristete Einstellung zugunsten der befristet beschäftigten Lehrkräfte im Ver-tretungspool begründet kein Anspruch auf entsprechende Gleichbehandlung anderer befris-tet beschäftigter Lehrkräfte.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 21.08.2001 - 2 Ca 636/01 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

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