3 Sa 847/01•Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-05-22, 3 Sa 847/01
Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-05-22, 3 Sa 847/01
3 Sa 847/01Arbeitsgericht22.05.2002
Regest
Der Auslieferungsbeleg der Deutschen Post AG über die Auslieferung eines Einwurf-Einschreibens stellt keine Urkunde i. S. d. §§ 415 I, 418 I ZPO dar.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 3 Sa 847/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-05-22
Aktenzeichen: 3 Sa 847/01
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:0522.3SA847.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Leitsätze
Der Auslieferungsbeleg der Deutschen Post AG über die Auslieferung eines Einwurf-Einschreibens stellt keine Urkunde i. S. d. §§ 415 I, 418 I ZPO dar.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 16.01.2001 - Az. 2 Ca 1646/00 - teilweise abgeändert.
Die Klage wird hinsichtlich des Klageantrags zu 1) abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
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