Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-05-22, 3 Sa 847/01

3 Sa 847/01Arbeitsgericht22.05.2002

Regest

Der Auslieferungsbeleg der Deutschen Post AG über die Auslieferung eines Einwurf-Einschreibens stellt keine Urkunde i. S. d. §§ 415 I, 418 I ZPO dar.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 3 Sa 847/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-05-22

Aktenzeichen: 3 Sa 847/01

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:0522.3SA847.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Leitsätze

Der Auslieferungsbeleg der Deutschen Post AG über die Auslieferung eines Einwurf-Einschreibens stellt keine Urkunde i. S. d. §§ 415 I, 418 I ZPO dar.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 16.01.2001 - Az. 2 Ca 1646/00 - teilweise abgeändert.

Die Klage wird hinsichtlich des Klageantrags zu 1) abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.