Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-05-22, 3 Sa 1900/01

3 Sa 1900/01Arbeitsgericht22.05.2002

Regest

Eine Vereinbarung zwischen einem Arbeitnehmer und einem vermeintlichen Betriebsteiler-werber über den Nichtübergang des Arbeitsverhältnisses bedarf nicht der Schriftform nach § 623 BGB

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 3 Sa 1900/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-05-22

Aktenzeichen: 3 Sa 1900/01

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:0522.3SA1900.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: § 623 BGB

Leitsätze

Eine Vereinbarung zwischen einem Arbeitnehmer und einem vermeintlichen Betriebsteiler-werber über den Nichtübergang des Arbeitsverhältnisses bedarf nicht der Schriftform nach § 623 BGB

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 21.09.2001 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 12.815,03 EUR festgesetzt.

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