3 Sa 1900/01•Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-05-22, 3 Sa 1900/01
Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-05-22, 3 Sa 1900/01
3 Sa 1900/01Arbeitsgericht22.05.2002
Regest
Eine Vereinbarung zwischen einem Arbeitnehmer und einem vermeintlichen Betriebsteiler-werber über den Nichtübergang des Arbeitsverhältnisses bedarf nicht der Schriftform nach § 623 BGB
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 3 Sa 1900/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-05-22
Aktenzeichen: 3 Sa 1900/01
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:0522.3SA1900.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 623 BGB
Leitsätze
Eine Vereinbarung zwischen einem Arbeitnehmer und einem vermeintlichen Betriebsteiler-werber über den Nichtübergang des Arbeitsverhältnisses bedarf nicht der Schriftform nach § 623 BGB
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 21.09.2001 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 12.815,03 EUR festgesetzt.
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