5 Sa 86/02•Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-05-14, 5 Sa 86/02
Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-05-14, 5 Sa 86/02
5 Sa 86/02Arbeitsgericht14.05.2002
Regest
Die gegen das Prinzip der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG verstoßende Zusage des Landes auf unbefristete Einstellung zugunsten der befristet beschäftigten Lehrkräfte im Ver-tretungspool begründet keinen Anspruch auf entsprechende Gleichbehandlung anderer be-fristet beschäftigter Lehrkräfte.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 5 Sa 86/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-05-14
Aktenzeichen: 5 Sa 86/02
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:0514.5SA86.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: Art. 3 Abs. 1, 33 Abs. 2 GG
Leitsätze
Die gegen das Prinzip der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG verstoßende Zusage des Landes auf unbefristete Einstellung zugunsten der befristet beschäftigten Lehrkräfte im Ver-tretungspool begründet keinen Anspruch auf entsprechende Gleichbehandlung anderer be-fristet beschäftigter Lehrkräfte.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 14.12.2001 - 4 Ca 1907/01 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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